Grundsätzlich gilt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% an fällt, soweit neben der bloßen Anlieferung von Speisen keine weiteren Dienstleistungen erbracht werden.
Sobald aber Zusatzleistungen (z.B. die Gestellung von Geschirr, Besteck, Servietten, Bedienungen, Stühlen, Tischen und so weiter) erbracht werden, liegen steuerlich sogenannte nicht begünstigte Umsätze vor, für die der volle Steuersatz von 19% zu entrichten ist.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.